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Autor: | Phil Gates | ||
Datum: | 27.05.25 21:56 | ||
Antwort auf: | Re:Wird wohl eh nicht vor dem 5. Juni funktionieren... von Matt | ||
>>>[https://x.com/Wario64/status/1927439153144160682] >>> >>>[https://i.imgur.com/Mvkijpw.png] >> >>Ist das in der EU echt erlaubt, eine Spielkonsole (oder TV, Waschmaschine, ...) zu verkaufen, die ohne Handshake mit einem Herstellerserver nicht funktioniert? > >Eventuell kann Phil ja einen Eilantrag an den Start bringen, wenn die Switch 2 am 04.06. nicht funktioniert!!!111 Ganz sicher nicht. Erstens ist der General Counsel von NOE ein Freund von mir, zweitens ist der Richter, der mutmaßlich darüber entscheiden würde, ein gemeinsamer Freund von uns beiden. Drittens sehe ich da rechtlich auch keinen Ansatzpunkt. Wenn das Ding am 05.06. 00.01 funktioniert, ist das kein Mangel. Und selbst wenn, wer das Ding heute schon aus welchen Gründen auch immer hat, kann es ja immerhin zurückgeben. Welcher Schaden soll dabei entstanden sein? gesendet mit m!client für iOS |
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