Thema:
Re:Umtausch flat
Autor: makaimura
Datum:04.07.25 14:02
Antwort auf:Umtausch von Wurzelgnom

>wie ist das rechtlich?

du kannst das Gerät im Rahmen der Gewährleistung zurückgeben, Dir das Geld erstatten lassen und ein neues kaufen.

Gesetzlich hast Du dabei erstmal das Wahlrecht zw. Reparatur (was MM aber nicht macht und sie über Nintendo nicht "Dein" Gerät garantieren können) und Ersatzlieferung (= Tausch gg. Neugerät). Der Rücktritt ist dann quasi die Alternative dazu.

>ich muss die Switch jetzt umtauschen, aber MM kann die ja theoretisch gegen ein refurbished austauschen oder? anrecht auf ein neugerät habe ich ja nicht.
>die meinten was von 2 Wochen, in der Zeit hätte man ein recht auf Neuware.


das ist die Garantie. Mediamarkt würde die Garantie FÜR DICH BEI NINTENDO abwickeln, sprich die schicken Dein Gerät ein, Nintendo schickt ein neues ODER ein Refurbished Gerät raus und MM gibt Dir das dann.

Das KANNST Du so machen und MM möchte das natürlich gerne, aber DU hast die Wahl ob Du das Rahmen der Garantie abwickeln willst oder in Rahmen der Gewährleistung - und so kurz nach Kauf wählt man da natürlich immer die Gewährleistung. Garantie tritt dann stattdessen sein, wenn der Kauf schon so lange zurückliegt, dass eine Beweislastumkehr einsetzt, sprich Du erst nachweisen müsstest, dass der Fehler nicht Deine Schuld war.


< Frameset laden | antworten >
Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | | Mobile Apps | maniac-forum.de