Antwort auf den Beitrag "Re:Nintendo kann bei Bedarf Konsolen bricken" posten:
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>>Nicht unbedingt. Eine Bearbeitung einer Software ist eine Urheberrechtsverletzung. Ob Du die legal gekauft hast, spielt keine Rolle. > >Wobei es jetzt gerade erst ein EUGH Urteil gibt, was bei einer vorübergehenden Bearbeitung im Arbeitsspeicher keine Urheberrechtsverletzung sieht: > >[https://www.wbs.legal/urheberrecht/bgh-verhandelt-zu-rechtsstreit-von-sony-urheberrechtsverletzung-durch-cheat-software-61144/]
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