Antwort auf den Beitrag "Re:Nintendo kann bei Bedarf Konsolen bricken" posten:
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>>>Nicht unbedingt. Eine Bearbeitung einer Software ist eine Urheberrechtsverletzung. Ob Du die legal gekauft hast, spielt keine Rolle. >> >>Wobei es jetzt gerade erst ein EUGH Urteil gibt, was bei einer vorübergehenden Bearbeitung im Arbeitsspeicher keine Urheberrechtsverletzung sieht: >> >>[https://www.wbs.legal/urheberrecht/bgh-verhandelt-zu-rechtsstreit-von-sony-urheberrechtsverletzung-durch-cheat-software-61144/] > >Action Replay… LOL. 25 Jahre nachdem dieses Modul letztmals verkauft wurde. Ja, den RAM zu manipulieren ist wohl keine Urheberrechtsverletzung. Aber bei einem Mod wird ja in der Regel die Firmware dauerhaft manipuliert. > >gesendet mit m!client für iOS
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