Thema:
Bibliothek-Strafgebühr wegen zu lange ausgeliehenem Film flat
Autor: pacmanamcap
Datum:26.01.25 11:47
Antwort auf:(Heim-)Kino Laberecke #001 von Mitschel

Ich bin manchmal doof.
Zwischen Weihnachten und Neujahr habe ich die ausgeliehenen Hörbuch-CDs zurückgebracht und eine DVD ausgeliehen. Diese DVD habe ich in einen Plastik-Luftpolsterumschlag getan und zuhause verlegt.

Anfang Januar wusste ich nicht mal mehr, welcher Film auf der DVD war. Und ob ich mich jetzt doch noch in diesem Onlineportal anmelden soll um nachzusehen, welchen Film ich geliehen habe. Dann könnte ich ihn bei ebay gebracucht kaufen und entweder

a) finde ich die geliehene DVD in dem Moment, wo ich den ebay-Kauf bezahle
b) kann den ebay-Film als Ersatz in der Bücherei abgeben und irgendwas erzählen, dass mir die DVD von denen abhanden gekommen wäre oder so.

Gestern abend habe ich den Umschlag gefunden und jetzt schaue ich Train to Busan, immer noch ein starker Film.
Dienstag bringe ich die DVD zurück. Mal sehen was mich das jetzt kostet. Wahrscheinlich 1 Euro, auf jeden Fall nicht viel. Denke ich.

Wie lange können Medien entliehen werden?

Die Ausleihfrist für alle Medien beträgt 4 Wochen.

Kann ich die Ausleihfrist für entliehene Medien verlängern?
Ja, die Ausleihfrist Ihrer entliehenen Medien mit Ausnahme der DVD-Spielfilme kann 2-mal um je 4 Wochen verlängert werden. Die Ausleihfrist für DVD-Spielfilme kann um 1-mal um 4 Wochen verlängert werden. Nicht online verlängert werden können Medien, deren Frist bereits abgelaufen ist, die vorbestellt sind oder deren Frist bereits 2x verlängert wurde.



Hah!
Testweise eingeloggt, Ausleihfrist-Ende ist 30.1. ich werde also für meine Schusseligkeit nichtmal was bezahlen müssen.


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