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Autor: | 677220 | ||
Datum: | 24.02.21 13:14 | ||
Antwort auf: | Re:Hab ich schon von suicuique | ||
>>>Jeder AG ist verpflichtet Dir auf Verlangen eine bAV in Höhe von 4% der BBG durch Entgeltumwandlung anzubieten. >>>[https://dejure.org/gesetze/BetrAVG/1a.html] >>> >>>Hat einen festen Fälligkeitstermin. Das Erreichen der Altersgrenze. >>>Kommst du bis zu dem Zeitpunkt nur schlecht ran. Unter gewissen Bedingungen gar nicht (Stichwort: Abfindungsverbot). >> >>Ich weiß nicht ob es dasselbe ist, jedenfalls zahlt der AG alles selbst ein (keine Entgeltumwandlung, ist 5 Jahre gesperrt), das habe ich bewusst anstelle Gehaltserhöhung genommen. Läuft aber halt über den AG (erstmal). > >Entgeltumwandlungen laufen alle über den Lohnzettel. Das wird immer schon einbehalten evor ein Zufluss statt findet. >Ist da ein Abzug ausgewiesen auf deiner Lohnabrechnung? >Das wäre Entgeltumwandlung. Es steht drauf, aber es wird weder mit dem Brutto- noch mit dem Nettolohn verrechnet. Es nennt sich "Arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung". >Ansonsten ist es AG-finanziert aber das gibt man nicht "anstelle" einer Gehaltserhöhung ;) > >gruß |
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