Thema:
Re:Hab ich schon flat
Autor: 677220
Datum:24.02.21 13:14
Antwort auf:Re:Hab ich schon von suicuique

>>>Jeder AG ist verpflichtet Dir auf Verlangen eine bAV in Höhe von 4% der BBG durch Entgeltumwandlung anzubieten.
>>>[https://dejure.org/gesetze/BetrAVG/1a.html]
>>>
>>>Hat einen festen Fälligkeitstermin. Das Erreichen der Altersgrenze.
>>>Kommst du bis zu dem Zeitpunkt nur schlecht ran. Unter gewissen Bedingungen gar nicht (Stichwort: Abfindungsverbot).
>>
>>Ich weiß nicht ob es dasselbe ist, jedenfalls zahlt der AG alles selbst ein (keine Entgeltumwandlung, ist 5 Jahre gesperrt), das habe ich bewusst anstelle Gehaltserhöhung genommen. Läuft aber halt über den AG (erstmal).
>
>Entgeltumwandlungen laufen alle über den Lohnzettel. Das wird immer schon einbehalten evor ein Zufluss statt findet.
>Ist da ein Abzug ausgewiesen auf deiner Lohnabrechnung?
>Das wäre Entgeltumwandlung.


Es steht drauf, aber es wird weder mit dem Brutto- noch mit dem Nettolohn verrechnet.

Es nennt sich "Arbeit­ge­ber­fi­nan­zierte Direkt­ver­si­che­rung".

>Ansonsten ist es AG-finanziert aber das gibt man nicht "anstelle" einer Gehaltserhöhung ;)
>
>gruß


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