Thema:
Re:Wie anschreiben? flat
Autor: Matt
Datum:07.02.22 14:10
Antwort auf:Re:Wie anschreiben? von Telemesse

>>Sorry, null Plan.
>>Damit alles rechtssicher ist, wie muß ich sie anschreiben?
>>
>>Email?
>>Brief?
>>Einschreiben?
>>Persönlich übergeben?
>>
>>gesendet mit m!client für iOS <— Danke dafür!
>
>Auf keinen Fall email!
>Immer nur schriftlich als Brief entweder Einwurfeinschreiben oder mit Zeugen persönlich übergeben.
>Alternativ geht auch noch Fax falls auf beiden Seiten vorhanden.


Für den Zweck der Nachfrage genügt die Email. Sobald er Fristen setzt, erfordert es der Schriftform. Wobei die Zahlung der Miete ja ohnehin im Vertrag geregelt ist, sprich da ist eigentlich erstmal keine Fristsetzung notwendig und mangels Rechtsfolge auch unnötig, der Vertrag ist ja bereits gekündigt.

Ich empfehle den Weg der Deeskalation. Kein persönlicher Kontakt, so es sich vermeiden lässt. Keine Fristsetzung, da eh egal. Abwarten und nach dem Auszug alles einfordern, was noch notwendig ist. Wenn es irgendwelche Schäden gibt, welche er mit minimalem Aufwand beseitigen kann, dann würde ich auch da nichts mehr unternehmen. Nerven schonen, keinen Prozessrisiko aussetzen und vor allem nicht noch die nächsten Jahre mit dem Scheiss beschäftigen. Sobald ein relevanter Schaden festgestellt ist, diesen selbstverständlich geltend machen, damit er einen Titel hat und dann aber erstmal durchatmen und die weiteren Schritte überlegen.


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