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| Autor: | D@niel | ||
| Datum: | 24.03.22 09:52 | ||
| Antwort auf: | Was ich noch sagen wollte - Nummer 261 von Bandit | ||
[https://www.zeit.de/gesellschaft/2022-03/youtube-drachenlord-bewaehrungsstrafe-urteil] "Dieser sei aber vermindert schuldfähig. Die Geschädigten hätten ihn zudem bewusst provoziert, weil sie genau wussten, dass er sich dann nicht mehr würde beherrschen können." Da es hier ja auch genug Leute gibt, die ihm die Schuld (oder erhebliche Mitschuld) an dem Mobbing gegen ihn hat (übrigens der Klassiker, den Mobber ihren Opfern vorwerfen): Jetzt ist es gerichtlich bestätigt. Der psychiatrische Gutachter sah laut anderen Quellen eine "erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit" bei Rainer Winkler. Wenn man ihn hat reden hören, lag das eigentlich auch auf der Hand. Hier noch das Video von Christian Solmecke, in dem er sagt, dass es keinen Strafbestand für "kollektive Nachstellung" gibt, und der Fall einzigartig ist. [https://www.youtube.com/watch?v=fBwDXjcgLxA] IMO sollte das kollektive Mobbing an ihm nicht straffrei sein dürfen. So sehr ich die Faszination des Phänomens verstehen kann, ekelt es mich ungemein an, wie man einen geistig derart defizitären Menschen, das er kein selbständiges Leben bestreiten kann, so massiv mobbt oder sich am Mobbing erfreut. Es ist eine Schande, dass man den Leuten strafrechtlich nicht beikommt. Jeder, der sich an so etwas beteiligt, ist ein schlechter Mensch. Laut Solmecke ist der Hauptbelastungszeuge, also der Typ, dem Winkler die Tacshenlampe über den Kopf gezogen hat, mit 1,7 Promille zum Gerichtstermin erschienen. Das illustriert schön, mit was für Leuten man es da zu tun hat. Der Typ wurde dann wohl verhaftet. Tja, Karma is a bitch. |
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