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| Autor: | DasReptil | ||
| Datum: | 26.03.22 14:51 | ||
| Antwort auf: | Re:Gehe nicht von einem anderen Urteil aus. von Brainsaw72 | ||
>>>>>Die Diagnose der geistigen Behinderung bzw. der verminderten Schuldfahigkeit steht ja nach wie vor. >>>> >>>>Er ist NICHT geistig behindert, egal wie oft du das wiederholst. >>> >>>Doch natürlich ist er das. Ist offiziell bestätigt. >> >>Bullshit. Eine verminderte Intelligenz bedeutet noch lange nicht, dass er geistig behindert wäre. Soweit ich weiß, fährt der Mann Auto, und mit einer geistigen Behinderung ist das schon mal nicht so einfach, einen Führerschein zu bekommen. >> >>Nebenbei, es gab auch schon ein Gutachten beim ersten Prozess, welches zu einem anderen Schluß kam. >> >>Aber in deiner Welt hat sowieso Niemand außer dir einen Plan, nicht wahr? > >Das ging mir bei der Behauptung auch durch den Kopf! >Genauso, wie man Bewährung ohne einen festen Wohnsitz bekommen kann!? Was für einen Einfluss soll eine nicht aktenkundige geistige Behinderung auf den Erwerb eines Führerscheins haben außer dass man ggf. ein paar mal öfter durch die Prüfung fällt? |
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