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| Autor: | Lord Chaos | ||
| Datum: | 26.03.22 15:15 | ||
| Antwort auf: | Re:Gehe nicht von einem anderen Urteil aus. von DasReptil | ||
>>>>>Die Diagnose der geistigen Behinderung bzw. der verminderten Schuldfahigkeit steht ja nach wie vor. >>>> >>>>Er ist NICHT geistig behindert, egal wie oft du das wiederholst. >>> >>>Doch natürlich ist er das. Ist offiziell bestätigt. >> >>Bullshit. Eine verminderte Intelligenz bedeutet noch lange nicht, dass er geistig behindert wäre. Soweit ich weiß, fährt der Mann Auto, und mit einer geistigen Behinderung ist das schon mal nicht so einfach, einen Führerschein zu bekommen. >> >>Nebenbei, es gab auch schon ein Gutachten beim ersten Prozess, welches zu einem anderen Schluß kam. >> >>Aber in deiner Welt hat sowieso Niemand außer dir einen Plan, nicht wahr? > >Was für eine Beweisführung. Ich sehe langsam beängstigende parallen zum Drachenlord und das leider nicht nur bei Name und Körperumfang. Es mag dir nicht bekannt sein, aber Jemand mit einer attestierten geistigen Behinderung muss eine entsprechende MPU machen, bei der geprüft wird, ob er geistig in der Lage ist, ein Auto zu führen. Und es mag dir ebenfalls nicht bekannt sein, dass bei verminderter Intelligenz, man nicht automatisch als geistig behindert gilt, hier kommt es ebenfalls ganz darauf an, in welchen Graden sich die Intelligenzminderung bewegt. Auch ist es ebenfalls falsch automatisch anzunehmen, dass eine leichte geistige Behinderung reicht, um automatisch schuldunfähig zu gelten (was bei Drachenlord ja nicht der Fall ist, er bekam ja eine Bewährungsstrafe und ist damit per se auch schuldfähig). Wie gehabt - meines Wissens gibt es 2 Gutachten, eines beim letzten Verfahren, auf deren Grundlage das erste Urteil eben so verhängt wurde, dass von einer verminderten Schuldfähigkeit nicht auszugehen ist und jetzt ein 2. Gutachten, was in die Richtung verminderte Intelligenz geht, aber vor Gericht noch lange nicht reicht, um Jemand automatisch schuldunfähig zu erklären, geschweige denn, dass dies reicht, um eine Strafe automatisch abzumildern. Deshalb ist in den Paragraphen, auf den sich die Verteidigung bezieht, auch die Rede von "kann" und nicht "muss". Und vermutlich ist die Staatsanwaltschaft deswegen auch in Revision gegangen. Und nebenbei, dafür, dass du dich über Mobbing etc so echauffierst, bist du aber sehr schnell dabei, Jemanden in einer Diskussion seine Körperfülle unter die Nase zu reiben, auch wenn das mit der Diskussion herzlich wenig zu tun hat. |
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