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| Autor: | Derrick | ||
| Datum: | 26.03.22 17:35 | ||
| Antwort auf: | Re:Gehe nicht von einem anderen Urteil aus. von DasReptil | ||
>>>Was für einen Einfluss soll eine nicht aktenkundige geistige Behinderung auf den Erwerb eines Führerscheins haben außer dass man ggf. ein paar mal öfter durch die Prüfung fällt? >> >>Meinst du nicht, dass der Mann in seinem Leben mehr als einmal dahingehend untersucht wurde? Gerade mit Blick auf seine schulische Vergangenheit (bei der so etwas beispielsweise aus diversen Gründen schon abgeklopft wird)? >> >>Und auch wenn ich mich wiederhole - verminderte Intelligenz ungleich geistige Behinderung. > >Nein wurde er ganz offensichtlich nicht. Von wem auch? Die lokalen Behörden scheren sich nicht wie man schon an den ersten beiden Verhandlungen gesehen hat und seine Eltern wohl noch weniger. > >Verminderte Intelligenz ist per Definition eine geistige Behinderung. 2 Minuten Google. Nein ist ist sie nicht. Auch da wird nochmal unterschieden. "Ein Intelligenzquotient (IQ) im Bereich von 70 bis 85 ist unterdurchschnittlich; in diesem Fall spricht man von einer Lernbehinderung. Ein IQ unter 70 bedingt dann die Diagnose der geistigen Behinderung." [https://de.wikipedia.org/wiki/Geistige_Behinderung#Diagnose] Solange man nicht weiß, was genau in dem Gutachten steht und wie Winkler eingeschätzt wurde, macht es keinen Sinn darüber zu diskutieren. Fakt ist aber dass verminderte Intelligenz nicht gleich geistige Behinderung ist. |
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