Thema:
Brief an Vermieter zum Thema Gasvertragslage flat
Autor: Eidolon
Datum:14.12.22 20:49
Antwort auf:Lebensmittel und Energiepreise #3 von hellbringer

Ich bin gespannt, ob was kommt.
Ich rechne mit: Nichts.
Als Mieter tappt man echt im Dunkeln.
Die "Vermieterin" ist keine Privatperson, sondern ein größeres Unternehmen mit Dutzenden Liegenschaften und Hunderten Wohneinheiten. Kein Vonovia, aber auch kein Winzling.

[---SCHNIPP---]

Sehr geehrte Vermieterin,

um die auf uns zu kommenden Kosten besser abschätzen zu können, fehlen uns Informationen, da diese nur dem Gasvertragspartner vorliegen.

Daher bitten wir Sie, diese Informationen als Vertragspartner des Gasversorgers ggf. dort einzuholen oder falls Sie Ihnen vorliegen, uns zur Verfügung zu stellen.

(1) 80%-Berechnungsgrundlage für die Gaspreisbremse

Im Gaspreisbremsengesetz (Entwurf): "Haushalte und kleinere Unternehmen, die weniger als 1,5 Mio. kWh Gas verbrauchen, erhalten 80 Prozent ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 12 ct/kWh Gas."

Wir bitten Sie, uns diese Information bereitzustellen bzw. über den Gasversorger einzuholen:

Welcher Jahresverbrauch wurde von unserem Gasversorger "im September 2022" für den Anschlusspunkt <unsere Adresse> als Basis für die Berechnung der Gaspreisbremse prognostiziert?

(2) Gastarife und Gaspreisentwicklung (Erhöhungsstichtage)

In den Medien wird berichtet, dass die Gasversorger ihre Kunden, also Sie als Vertragspartner, bei Vertragswechseln/Konditionswechseln nicht in die günstigen "Grundversorgungstarife" umstellen, sondern in die teuren "Ersatzversorgungstarife".

Können Sie bitte folgende Informationen für den Gasanschlusspunkt <unsere Adresse> bereitstellen?

- Ist bereits eine Gaspreiserhöhung für uns erfolgt oder angekündigt?
- Falls ja, zu welchem Stichtag und welchem kWh-Preis?
- Falls ja, findet ein Tarifwechsel in einen Ersatzversorgungstarif statt?

Vielen Dank im Voraus für eine Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen

[---SCHNAPP---]


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