Thema:
Re:Frage bzgl. letzter Kaufpreisrate und Einbehalt flat
Autor: chifan
Datum:16.03.23 14:40
Antwort auf:Re:Frage bzgl. letzter Kaufpreisrate und Einbehalt von Telemesse

>Die Höhe des Einbehaltes richtet sich immer nach dem Mangel. Als Grundsatz gilt hier, das das doppelte der Beseitigungskosten einbehalten werden darf. Das muss auch nicht exakt nachgewiesen werden sondern eine grobe Schätzung ist ausreichend.

Danke. Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass das BHKW nicht der Gemeinschaft gehört, sondern seitens des Bauträgers ein Energie-Contracting abgeschlossen wurde. Kann man da dann überhaupt was einbehalten oder spielt das keine Rolle? Mir ist zumindest unklar ob da beim Bau nicht sauber gearbeitet wurde und es irgendwo Schallbrücken gibt oder ob das Problem von der Anlage selbst herrührt.


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