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| Autor: | joelcoen | ||
| Datum: | 25.03.23 11:22 | ||
| Antwort auf: | Es liegt an den komplett unterschiedlichen Berechnungs… von thestraightedge | ||
>… Methoden. In BW wird die Wohnfläche überhaupt nicht berücksichtigt, sondern nur die Grundstücksfläche mit Bodenrichtwert herangezogen, die mit 0.91% Steuer x Hebesatz gerechnet wird. > >Der Stadtkämmerer hat die vorläufigen Werte bestätigt (Anpassung Hebesatz tbd), und sagte: ist Landesvorgabe, wir als Stadt können nix ändern. > >In RLP und Bayern wiederum greifen komplett andere Methoden. > >Der Bericht ist sicher in einer Mediathek verfügbar, es war ein Wirtschaftsmagazin auf dem SWR. Das ist korrekt: Gleich großes Grundstück, gleiche Bebauung und gleich hoher Bodenrichtwert und trotzdem dieser eklatante Unterschied. Das wird vor Gericht nicht standhalten. |
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