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Autor: | Mampf | ||
Datum: | 27.03.23 20:35 | ||
Antwort auf: | Re:Wer immer noch glaubt das sich nicht bereichert wird von Droog | ||
Ja das mein ich Aber das Kartellamt kann ja nix gegen infaltionsbedingte Preissteigerung unternehmen. Sollten aber von heute auf morgen völlig unangemessen Preise einer bestimmten Nahrungsgruppe von allen Anbietern um das gleiche (extreme) Niveau steigen, dann kommt das kartelamt ins Spiel. Denn das würde eine geheime Preisabsprachen bedeuten. Aber wenn ein einzelner Anbieter da einfach beschließt, seine Preise extrem zu steigern, dann spricht da gesetzlich nichts gegen. Das regelt der Markt. |
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