Thema:
Re:Grundsteuer-Irrsinn gerade im TV flat
Autor: SQUAREPUSHER
Datum:28.03.23 13:02
Antwort auf:Re:Grundsteuer-Irrsinn gerade im TV von Zinkhal

>>>BW ist aber auch das Extrembeispiel. Die sind selten dämlich vorgegangen. In der Fachliteratur wird das Ländermodell von BW als sicherer Kandidat für eine erfolgreiche Verfassungsklage angesehen.

>>Was bedeutet das denn jetzt im Einzelfall. Ich habe bisher vom Finanzamt noch keinen Bescheid erhalten. Muss ich in BW überhaupt noch Widerspruch einlegen, wenn das sowieso vor dem BVerfG geklärt werden wird? Eine Entscheidung sollte doch dann für alle in BW gelten. Oder?

>Ist momentan etwas kompliziert. Es sind mehrere Musterverfahren anhängig, jedoch noch keines bei einem Bundesgericht (oder höher). Das heißt, du kannst zwar gegen deinen Bescheid Einspruch einlegen, jedoch nicht das Ruhen des Verfahrens nach § 363 Abs. 2 AO beantragen. Dein Einspruch wird daher als unbegründet zurückgewiesen. Und dann musst du selbst klagen. Es sind bei den zahlreichen Klagen jedoch auch mehrere sog. "Sprungklagen" eingereicht worden. Damit umgeht man die erste Instanz und wendet sich (sofern zugelassen) direkt an den Bundesfinanzhof. Ist das Verfahren beim BFH anhängig, ist das Ruhen des Verfahren zulässig. Bis dahin müsste jedoch der Bescheid offen gehalten werden. Dies ist jedoch - wie zuvor dargestellt - gar nicht so einfach. Das Bundesfinanzministerium hätte die Bescheide natürlich auch unter Vorbehalt erlassen können. Dies hätte den Vorteil gehabt, dass die Bescheide erstmal eine relativ lange Zeit von Amts wegen offen gehalten worden wäre. Hieran bestand jedoch seitens des BMF kein Interesse. Sobald ein Musterverfahren beim BFH anhängig ist, wird dieses vermutlich vom BMF aufgenommen und die zukünftigen Bescheide werden (vermutlich) einen Vorläufigkeitsvermerk erhalten, was aber für viele Steuerpflichtigen zu spät kommen wird, da dies nicht rückwirkend gilt. Unterm Strich ist das ganze Prozedere gegenwärtig eine Farce.

>Ich persönlich halte die Einsprüche aber auch für wenig zielführend. Ich kann mir nicht vorstellen, dass hier wirklich was nennenswertes bei rausspringt. Kostet nur Zeit und Nerven. Muss letztendlich jeder selbst wissen.

>>>Das Bundesmodell scheint, bis auf wenige Punkte, wohl soweit in Ordnung zu sein. Dennoch hat sich unsere Politik mit der Grundsteuerreform mal so richtig schön ins eigene Knie gefickt. Das passiert halt, wenn man alles aussitzt und nur reagiert, anstatt mal vorab und mit ausreichend Vorlauf was zu ändern. Aber das können wir halt nicht.

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Es bleibt spannend, wie sich das weiter entwickeln wird. Auf der Internetseite des BdSt habe ich Informationen zum Stand der Musterklagen in BW gefunden. Ein Aktenzeichen für ein Verfahren am Finanzgericht Baden-Württemberg wird auch genannt. Darauf kann man sich bei einem Widerspruch wohl beziehen. Ich warte jetzt einfach weiter ab, wie mein Grundsteuerwertbescheid ausfallen wird.

[https://steuerzahler.de/baden-wuerttemberg/grundsteuer/?L=0]


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