Thema:
Re:Grundsteuer-Irrsinn gerade im TV flat
Autor: SQUAREPUSHER
Datum:28.03.23 13:50
Antwort auf:Re:Grundsteuer-Irrsinn gerade im TV von Zinkhal


>>Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Es bleibt spannend, wie sich das weiter entwickeln wird. Auf der Internetseite des BdSt habe ich Informationen zum Stand der Musterklagen in BW gefunden. Ein Aktenzeichen für ein Verfahren am Finanzgericht Baden-Württemberg wird auch genannt. Darauf kann man sich bei einem Widerspruch wohl beziehen. Ich warte jetzt einfach weiter ab, wie mein Grundsteuerwertbescheid ausfallen wird.

>>[https://steuerzahler.de/baden-wuerttemberg/grundsteuer/?L=0]

>Genau, die Klage ist kürzlich angenommen worden. Wenn du Einspruch einlegst, nimm Bezug auf das Aktenzeichen. Viele Finanzämter lassen die Einsprüche erstmal liegen und bearbeiten diese nicht, was Zeit bringt. Habe in der Praxis aber auch schon viele ablehnende Einspruchsentscheidungen bekommen. Hängt halt stark vom Finanzamt ab.

>Wie oben geschrieben, kommst du mit Verweis auf die Musterklage vorm FG BW bei korrekter Auslegung des § 363 Abs. 2 AO nicht in das Ruhen des Verfahrens. Einige Finanzämter machen es aber wohl trotzdem. Die Kommentierung zur AO sagt: "Außerdem kann eventuell ein Ruhen des Verfahrens zweckmäßig sein, wenn ein echter Musterprozess erst auf der Ebene der Finanzgerichte anhängig ist...". Das FG BW ist kein Bundesgericht und die erste Instanz. Das reicht eigentlich nicht aus. Ich werte das als Ermessensentscheidung des zuständigen Finanzamtes. Die Fachliteratur geht auch gefühlt in alle Richtungen. Es ist momentan einfach ein Trauspiel...

>Hier noch eine Zusammenfassung (inkl. Mustereinspruch) des BdSt:
>[https://www.steuerzahler.de/fileadmin/user_upload/LV_Baden-W%C3%BCrttemberg/Infos_zum__Einspruch_Stand_8._M%C3%A4rz_2023.pdf]


Nochmal herzlichen Dank für deine Hilfe hier im Thread! :)
Schön, dass es im Forum Fachleute für aller erdenklichen Lebensbereiche gibt.


< antworten >