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| Autor: | _bla_ | ||
| Datum: | 01.07.23 12:40 | ||
| Antwort auf: | Immobilien 8 - Die 7 ist verkauft, wir ziehen um von lmarvin | ||
Angenommen Verwalter und Wohnungseigentümer sind nicht identisch, jetzt schickt der Verwalter eine Mieterhöhung wobei er behauptet im Auftrag und mit Vollmacht des Eigentümers zu handeln und schickt die Kopie einer Vollmacht. Allerdings ist diese Vollmacht zeitlich beschränkt und die Gültigkeit längst abgelaufen und in der Vollmacht steht auch noch der alte Name des Verwalters drin. Vermutlich hab ich als Mieter das Recht das der Verwalter belegt das er tatsächlich über eine Vollmacht verfügt oder? |
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