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| Autor: | sCAP | ||
| Datum: | 01.07.23 16:58 | ||
| Antwort auf: | Ungültige Vollmacht? von _bla_ | ||
>Angenommen Verwalter und Wohnungseigentümer sind nicht identisch, jetzt schickt der Verwalter eine Mieterhöhung wobei er behauptet im Auftrag und mit Vollmacht des Eigentümers zu handeln und schickt die Kopie einer Vollmacht. Allerdings ist diese Vollmacht zeitlich beschränkt und die Gültigkeit längst abgelaufen und in der Vollmacht steht auch noch der alte Name des Verwalters drin. >Vermutlich hab ich als Mieter das Recht das der Verwalter belegt das er tatsächlich über eine Vollmacht verfügt oder? Ist dem Verwalter das nicht selbst aufgefallen? Damit ist das Schreiben im Grunde nichtig. Ich würde Ihn höflich darauf hinweisen und Ihn bitten innerhalb von 14 Tagen eine gültige Vollmacht nachzureichen. |
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