Thema:
Re:Ungültige Vollmacht? flat
Autor: sCAP
Datum:02.07.23 20:11
Antwort auf:Re:Ungültige Vollmacht? von Matt

>I’m Himmels Willen meinen Kontakt mit dem Verwalter aufnehmen. Ignorieren und in meinem Fall die Erhöhung bezahlen. Wenn es Fehler bei der Mieterhöhung gibt, ist diese nicht wirksam. Man muss als Mieter nicht mitwirken. Der Vermieter muss die Mieterhöhung ggf. auf dem Klageweg einfordern. Erst dann musst du mit dem Grund rausrücken, aus welchen du die Erhöhung nicht bezahlst. Dieser wäre in deinem Fall die fehlende Vollmacht.
>
>Erst ab diesem Zeitpunkt kann der Vermieter mit neuer Frist >2Monate die Mieterhöhung erneut ankündigen und hat eine neue Möglichkeit einen Fehler zu begehen.


Muss es wirklich immer mit der Brechstange sein?

Eine funktionierende Gesellschaft lebt auch von einem guten Miteinander.
Da darf man ruhig mal auf sein gegenüber zugehen und eingehen.


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