Thema:
Re:Ungültige Vollmacht? flat
Autor: Matt
Datum:03.07.23 00:24
Antwort auf:Re:Ungültige Vollmacht? von sCAP

Ich gehe davon aus, dass es hier nicht der nette Vermieter von nebenan ist, welcher sich liebevoll un das Vermietobjekt kümmert und es zu einem angemessene Preis vermietet, ohne jede Gelegenheit zur Mieterhöhung zu nutzen. Ansonsten hätte _bla_ sicher seine Bedenken geäußert.

Bei mir ist es gerade ähnlich. Das Haus in welches wir vor 11 Jahren eingezogen sind, mit einer mündlich vereinbarten Kaufoption, welche wir nach einem halben Jahr ziehen wollten, wurde inzwischen a den Sohn des Vermieters verschenkt. Das erste was er getan hat ist uns anzuschreiben, dass er die Miete gerne etwas erhöhen möchte, mit Verweis auf den Mietspiegel der Stadt.

Die etwas Erhöhung ist eine Erhöhung um 20% und der Mietspiegel der Stadt ist ein Auszug aus einem Immobilienportal. Es gibt hier keinen Mietspiegel. Aktuell wird hier eine top
sanierte Wohnung zum identischen Quadratmeterpreis unseres deutlich in die Jahre gekommenen Reihenendhauses vermietet.

Ernsthaft, da sehe ich keinen Anlass den Vermieter auf den Fehler hinzuweisen und die Mieterhöhung drei Monate früher zu bezahlen. Da sag ich einfach mal neues Spiel, neues Glück Herr Millionenerbe!


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