Thema:
Re:Ungültige Vollmacht? flat
Autor: suicuique
Datum:03.07.23 10:39
Antwort auf:Re:Ungültige Vollmacht? von Matt

>Bei mir ist es gerade ähnlich. Das Haus in welches wir vor 11 Jahren eingezogen sind, mit einer mündlich vereinbarten Kaufoption, welche wir nach einem halben Jahr ziehen wollten, wurde inzwischen a den Sohn des Vermieters verschenkt. Das erste was er getan hat ist uns anzuschreiben, dass er die Miete gerne etwas erhöhen möchte, mit Verweis auf den Mietspiegel der Stadt.

Soll jetzt keineswegs gehässig rüberkommen, aber derlei Abmachungen ... und dann auch nur mündlich ... weisste mittlerweile hoffentlich selbst, was Du davon zu halten hast.

>Die etwas Erhöhung ist eine Erhöhung um 20% und der Mietspiegel der Stadt ist ein Auszug aus einem Immobilienportal. Es gibt hier keinen Mietspiegel. Aktuell wird hier eine top
>sanierte Wohnung zum identischen Quadratmeterpreis unseres deutlich in die Jahre gekommenen Reihenendhauses vermietet.
>
>Ernsthaft, da sehe ich keinen Anlass den Vermieter auf den Fehler hinzuweisen und die Mieterhöhung drei Monate früher zu bezahlen. Da sag ich einfach mal neues Spiel, neues Glück Herr Millionenerbe!


Kann man natürlich machen. Aber ist natürlich der sichere Weg in eine (beiderseitig) kulanzfreie und rücksichtslose Beziehung.
Dass zukünftige Mieterhöhungen dann mit der Stoppuhr kommen dürfte irgendwie klar sein oder?

Sicher, wenn man von einem derartigen Haifischvermieter ausgeht und die Beziehung zum Vermieter eh zerrüttet ist, hat man paar Monate gewonnen aber nach meinem Empfinden ist das sicher nicht der Regelfall eines Mietverhältnisses.

Ich würde bla davon jedenfalls abraten.
Was man gewinnen kann (paar Monate Mieterhöhung sparen) steht IMO in keinem Verhältnis zu dem was man verlieren kann ("Kommunikation nur über Anwalt").

gruß


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