Thema:
Re:Ungültige Vollmacht? flat
Autor: Phil Gates
Datum:03.07.23 10:52
Antwort auf:Re:Ungültige Vollmacht? von Matt

>I’m Himmels Willen meinen Kontakt mit dem Verwalter aufnehmen. Ignorieren und in meinem Fall die Erhöhung bezahlen. Wenn es Fehler bei der Mieterhöhung gibt, ist diese nicht wirksam. Man muss als Mieter nicht mitwirken. Der Vermieter muss die Mieterhöhung ggf. auf dem Klageweg einfordern. Erst dann musst du mit dem Grund rausrücken, aus welchen du die Erhöhung nicht bezahlst. Dieser wäre in deinem Fall die fehlende Vollmacht.
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>Erst ab diesem Zeitpunkt kann der Vermieter mit neuer Frist >2Monate die Mieterhöhung erneut ankündigen und hat eine neue Möglichkeit einen Fehler zu begehen.


Dein Ratschlag wäre fatal. Nach § 174 BGB muss die mangelnde Vollmacht unverzüglich gerügt werden, sonst ist die Willenserklärung gültig und die Mieterhöhung rechtens. Abwarten und sich tot stellen geht also garantiert in die Hose.


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