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| Autor: | futzi | ||
| Datum: | 03.07.23 15:28 | ||
| Antwort auf: | Immobilien 8 - Die 7 ist verkauft, wir ziehen um von lmarvin | ||
Hallo zusammen, am Samstag hatte ich ein Gespräch mit meiner Vermieterin, das mir einiges zu denken gab. Ich wohne derzeit in einem charmanten, aber sehr alten einzelnstehenden Haus in einer ruhigen ländlichen Umgebung. Meine kleine Wohnung ist nicht optimal geschnitten, aber der schöne Garten und die Ruhe waren immer wichtig für mich und meine Tochter. Meine Vermieterin gehört einer Erbengemeinschaft an und verwaltet mindestens zwei Häuser, vielleicht sogar mehr. Unbedingt reich sind sie wohl aber nicht. Nun kam sie zu mir und erklärte, dass sie nicht mehr in das Haus investieren möchte, da die obere Wohnung bei Neuvermietung umgebaut werden müsste. Außerdem entsprechen die Stromleitungen nicht mehr den Vorschriften und die Gasheizung müsste wohl auch bald ersetzt werden. Das wäre für sie nicht rentabel, und daher möchte sie die obere Wohnung nicht mehr neu vermieten. Das bedeutet für mich, dass ich in 3-4 Jahren ausziehen müsste, da die Wohnung dann nicht mehr zur Verfügung stünde. Auf meine Frage, was sie mit der Wohnung machen würde, wenn ich nicht mehr hier wohne, antwortete sie vage, dass sie es noch nicht genau wüssten und es möglich sei, dass sie das Haus verkaufen möchten. Natürlich habe ich Verständnis für die hohen Kosten und dass eine Sanierung in diesem Fall nicht lohnenswert ist. Ich hatte ohnehin in Erwägung gezogen, auszuziehen, sobald meine Tochter ihr Abitur absolviert hat. Dann könnten wir gemeinsam mit meiner Freundin schauen, wie es weitergeht. Sie hat sogar angeboten, dass ich die Räume oben kostenneutral mitnutzen könnte, beispielsweise für meine Tochter. Allerdings neige ich dazu, bei solchen Angelegenheiten zu nachgiebig und freundlich zu sein, und meine Freunde sagen mir oft, dass ich zu nett bin. Nun frage ich mich, ob die (vermutete) Absicht meiner Vermieterin, mich aus dem Haus zu bekommen, damit sie es ohne Mieter verkaufen kann, mit dem § 573 BGB [https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573.html] konform ist? Ich möchte das Recht haben, den Zeitpunkt meines Auszugs selbst zu bestimmen, wenn dies möglich ist. Ist es mein Recht, hier zu bleiben, oder kann meine Vermieterin argumentieren, dass sie durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses erhebliche wirtschaftliche Nachteile erleiden würde? Es ist logisch, dass der Verkaufswert des Hauses deutlich sinken würde, wenn ich noch hier wohnen würde. Ich denke, es wäre ratsam, ein Gesprächsprotokoll zu erstellen, in dem ich klarstelle, dass ich weiß, dass eine Kündigung nicht so einfach möglich ist. Es ärgert mich, dass meine Vermieterin suggeriert, dass sie das Recht auf Kündigung hat. Ich möchte betonen, dass ich zwar Verständnis habe, aber noch keiner Zustimmung zugestimmt habe, weiß aber nicht, ob sie es auch so aufgenommen hat. Als Alleinerziehender mit einem Kind würde ich mir eher nichts in vergleichbarer Lage leisten können, oder einfach keine passende Wohnung oder Haus bekommen, da der Markt ja leer ist. |
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