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| Autor: | Matt | ||
| Datum: | 03.07.23 16:46 | ||
| Antwort auf: | Re:Ungültige Vollmacht? von Phil Gates | ||
>>I’m Himmels Willen meinen Kontakt mit dem Verwalter aufnehmen. Ignorieren und in meinem Fall die Erhöhung bezahlen. Wenn es Fehler bei der Mieterhöhung gibt, ist diese nicht wirksam. Man muss als Mieter nicht mitwirken. Der Vermieter muss die Mieterhöhung ggf. auf dem Klageweg einfordern. Erst dann musst du mit dem Grund rausrücken, aus welchen du die Erhöhung nicht bezahlst. Dieser wäre in deinem Fall die fehlende Vollmacht. >> >>Erst ab diesem Zeitpunkt kann der Vermieter mit neuer Frist >2Monate die Mieterhöhung erneut ankündigen und hat eine neue Möglichkeit einen Fehler zu begehen. > >Dein Ratschlag wäre fatal. Nach § 174 BGB muss die mangelnde Vollmacht unverzüglich gerügt werden, sonst ist die Willenserklärung gültig und die Mieterhöhung rechtens. Abwarten und sich tot stellen geht also garantiert in die Hose. Ich denke, dass der Fall hier ein anderer ist. Die Vollmacht ist ungültig. Entsprechend muss der Mieter davon ausgehen, dass die Mieterhöhung ungültig ist und kann seine Zustimmung verweigern, indem er die Mieterhöhung nicht bezahlt. Der Mieter hat ja keinerlei Pflicht, sich zu äußern, oder? Entweder er zahlt oder eben nicht. Wenn er nicht zahlt, muss der Vermieter ggf. klagen. Welches Gericht soll da Bitteschön einem Vermieter Recht geben, dessen Vertreter nicht vertretungsberechtigt ist? |
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