Thema:
Re:Meiner Vermieterin will mich in 3-4 Jahren kündigen. flat
Autor: Telemesse
Datum:03.07.23 18:31
Antwort auf:Meiner Vermieterin will mich in 3-4 Jahren kündigen. von futzi

Kurzfassung:
In dem beschriebenen Fall wäre nur eine Eigenbedarfskündigung rechtlich zulässig. Ein geplanter Verkauf oder eine geplante Modernisierung sind keine Kündigungsgründe. Auch fehlende finanzielle Mittel sind kein Kündigungsgrund.
Sinnvoll wäre in deinem Fall z.b. ein Aufhebungsvertrag in beidseitigem Einvernehmen. Hier könntest du dann die Bedingungen zu deinen Gunsten frei aushandeln.
Z.b.: Herr Futzi und Frau Vermieter beenden das Mietverhältnis einvernehmlich zum 31.12. 2027. Als Ausgleich zahlt Frau Vermieter Herrn Futzi eine Auszugspauschale in Höhe von X.000,-€ und verzichtet auf die Durchführung von vertraglich geschuldeten Schöhnheitspreraturen.
Sollte Herr Futzi vor dem 31.12.2027 ausziehen wollen ist das jederzeit unter Verzicht auf eine Kündigungsfrist möglich. Der Anspruch auf die Auszugspauschale entsteht mit dem Tag des tatsächlichen Auszugs.

Rumstreiten bringt in der Regel nichts ausser Stress und Ärger für beide Seiten. Die wollen dich raus haben aus der Hütte und im Zweifelsfall schicken die dir eine Eigenbedarfskündigung weil die Enkelin urplötzlich nur da ein Dach über dem Kopf findet. Also mach das beste draus und handele einen für dich Vorteilhaften Deal raus. Was du für das X einsetzt würde ich davon abhängig machen was die Hütte wert ist. 5-10k würde ich da mal als realistische Spanne ansetzen.


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