Thema:
Re:Ungültige Vollmacht? flat
Autor: Matt
Datum:04.07.23 10:27
Antwort auf:Re:Ungültige Vollmacht? von Phil Gates

>Es ist etwas komplizierter. Grundsätzlich benötigt man auch für einseitige Willenserklärungen gar keine schriftliche Vollmacht, eine mündliche oder wie hier eine abgelaufene, stillschweigend verlängerte Vollmacht ist völlig ausreichend. Die Willenserklärung wird erst dadurch nichtig, dass der Adressat die fehlende Vollmacht rügt.

Und du bist sicher, dass das auch für abgelaufene Vollmachten, welche zudem auf einen anderen Namen ausgestellt sind, Gültigkeit besitzt? Verrückt und für einen Laien auf Anhieb kaum zu verstehen. Das
müsste doch die Mindestanforderung sein, dass die beauftragte Person den Auftrag auch nachweist, sobald es  um relevante Vorgänge geht.


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