Thema:
Re:Abschaffung des Ehegattensplittings ... flat
Autor: Rocco
Datum:11.07.23 13:33
Antwort auf:Abschaffung des Ehegattensplittings ... von K!M

>Finger weg von der EINEN Subvention, die mal zu meinen Gunsten ist. Das sage ich ganz.. äh.. eigennützig.

Ich meine, dass du aber dann Glück haben wirst, denn diese Regelung beträfe dann neue Eheschließungen und nicht bestehende. Ähnlich ist es ja auch mit dem gestrichenen Kindergeld Elterngeld ab 150.000€ zu versteuerndem Haushaltseinkommen. Das betrifft imho ebenfalls keine bereits geborenen Kinder sondern Geburten ab dem (noch festzulegenden?) Datum XY.

Greets
Rocco


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