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| Autor: | suicuique | ||
| Datum: | 12.07.23 15:01 | ||
| Antwort auf: | Re:Abschaffung des Ehegattensplittings ... von Atlan | ||
Der Grundfehler deiner Ausführungen ist, dass Du die Ehe auf ein "religiöses Überbleibsel" reduzierst statt die rechtlichen Verpflichtungen darin zu sehen die eine Ehe eben auch mit sich bringt. Stichwort Versorgungsausgleich und Einstandspflicht zb. Dabei hat Pezking da explizit drauf hingewiesen. Eine Ehe bzw. genauer Familienverbund mit Eheähnlichen Pflichten entlastet den Staat bzw die Solidargemeinschaft konkret und nachweislich. Wenn man für diverse Pflichten den Eheverbund als Maßstab nimmt, warum sollte dieser bei der Ermittlung der Steuer auf einmal keine Rolle spielen? Warum ist es dann auf einmal sachgerecht, eine Familie die 100K + 50K verdient, stärker zu besteuern als eine, bei der die Partner 75K + 75K verdienen? Kann mir das jemand erklären der das Ehegattensplitting abschaffen will? |
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