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| Autor: | K!M | ||
| Datum: | 13.07.23 11:20 | ||
| Antwort auf: | Re:Abschaffung des Ehegattensplittings ... von _bla_ | ||
>>Ich denke du verwechselst Grenzsteuersatz mit Durchschnittssteuersatz. 2% Prozent Unterschied sind einige Tausend Euro im Jahr! Ein ein Ehepartner nicht arbeiter oder nur halb so viel oder noch weniger verdient wie der andere, dann ist die Einsparung signifikant. > >Nein, ich meinte schon wirklich Grenzsteuersatz. Das Ehegattensplitting sorgt ja dafür das das Einkommen so versteuert wird, als ob beide Partner genau die Hälfte des Einkommens verdienen, obwohl sich das Einkommen unterschiedlich verteilt. Das bringt überhaupt nur deshalb etwas, weil wir eine progressive Besteuerung haben und deshalb unterschiedlich hohe Einkommen unterschiedlich stark besteuert werden. Es ist also so, als ob man Einkommen von dem Partner der der mehr verdient an, an den anderen Partner verschiebt. Das bringt dann etwas wenn der Grenzsteuersatz der Partner unterschiedlich ist. > >Mal ein Beispiel: 40k + 60k Brutto würde ohne Ehegattensplitting auf 26,2K+36,3k=62,5k hinauslaufen, mit Ehegattensplitting landet man bei 62,8k. Bezogen auf den Durchschnittssteuersatz also gerade mal ein Unterschied von 0.2%. Bei beiden Partner werden die ersten 40k identisch besteuert. Mit Ehegattensplitting werden die letzten 10k ein paar Prozent günstiger besteuert, als sie es ohne Splitting wären. Da das aber nur 10% des gesamten Einkommens betrifft, ist der Einfluss auf das gesamte Einkommen sehr gering. Ich verstehe, bei uns hat meine Frau im ersten ja gar nicht gearbeitet also 0€. Das war gigantisch. In deinem Beispiel ist der Unterschied aber auch gering. Nehmen wir mal 30k + 100k, da sollte es mehr aus machen, oder? |
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