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| Autor: | Lynne | ||
| Datum: | 24.08.23 11:06 | ||
| Antwort auf: | Re:Erstaunliche Untersuchung von suicuique | ||
> >"Vegan"/"Pflanzlich"/... groß draufzuschreiben fällt ja nicht unter Kennzeichnungspflicht. Sieht man ja schon daran dass auf Fleischprodukten ja auch nicht groß "aus FLEISCH!" drauf stehen muss. > >Die Pflicht zur Kennzeichnung wird mit der Angabe der Inhaltsstoffe ja bereits erfüllt. Von daher wäre es evtl durchaus überlegenswert auf das groß draufgezeichnete "Vegan!" zu verzichten. Ich bin mir nicht sicher, ob man der Dummheit/Ignoranz der Menschen so nachgeben sollte. Denn was Anderes ist das für mich nicht, wenn man sich durch so eine Angabe vom Kauf abhalten lässt. >Könnte sich auch wirtschaftlich lohnen wenn die Anzahl der Leute die dadurch aktiv abgeschreckt werden (eben diese confirmation bias Geschichte) größer ist als die Kunden die aktiv ein veganes Produkt suchen und zum ersten Mal darauf stoßen. >Ein kleinerer Hinweis darauf, vlt auf der Seite der Verpackung tut es ja auch und zur Not schaut man auf die Inhaltsstoffe. Wird sicher irgendwann einen Trend geben in diese Richtung, sollen die halt einen verbindlichen Aufdruck unter die Inhaltsstoffe packen so Richtung "dieses Produkt ist für eine "vegetarische/vegane" Ernährung geeignet" oder so. Lynne |
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