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| Autor: | Telemesse | ||
| Datum: | 26.08.23 15:06 | ||
| Antwort auf: | Re:Könnte man als potentieller Kunde den Inhaber verklagen? von Scarface | ||
>Solange die AFD eine legale Partei ist, wäre das doch genau so eine Diskriminierung meiner Meinung nach, unabhängig davon wie kacke diese Partei ist. > >Deswegen frage ich ja, ich denke, dass es so einfach nicht geht in einem Rechtsstaat und deswegen die Frage ob sowas rechtlich in Ordnung geht in Deutschland. Im Gesetz (Allgemeines Gleichbehandlungs Gesetz AGG) steht: „ Das Gesetz schützt Menschen, die aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität im Arbeitsleben oder bei Alltagsgeschäften benachteiligt werden. „ Imo könnte hier also nur „Religion oder Weltanschauung“ ursächlich sein. Als Erläuterung findet man dazu folgendes: „Was bedeutet "Religion oder Weltanschauung" im Sinne des AGG? "Religion" im Sinne des AGG bezeichnet Glaubensvorstellungen, die sich auf ein Jenseits beziehen, d.h. auf eine den Menschen übersteigende Wirklichkeit. Demgegenüber sind mit „Weltanschauung“ Überzeugungen über die Stellung des Menschen in der Welt gemeint.“ Imo sind da Mitgliedschaften in Parteien oder z.b. auch Sport- oder sonstigen Vereinen, Verbänden u.ä. nicht inkludiert. D.h. ein Schild an der BVB Fankneipe mit der Aufschrift „Schalker unerwünscht“ sollte (nach meiner Laienauffassung) rechtlich OK sein. |
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