Thema:
Re:Könnte man als potentieller Kunde den Inhaber verklag flat
Autor: mat
Datum:26.08.23 15:10
Antwort auf:Re:Könnte man als potentieller Kunde den Inhaber verklagen? von Telemesse

>D.h. ein Schild an der BVB Fankneipe mit der Aufschrift „Schalker unerwünscht“ sollte (nach meiner Laienauffassung) rechtlich OK sein.

Du wolltest sicher schreiben "so rechtlich OK wie unnötig".


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