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Autor: | FS | ||
Datum: | 01.09.23 11:52 | ||
Antwort auf: | Es wird so getan, als sprechen wir über graue Vorzeit... von Xtant | ||
>An unserer Schule hätte sowas jedenfalls für enormes Aufsehen gesorgt. Das war kein Kavaliersdelikt. Ich bin ‚nur‘ Jahrgang 1972 (und damit ein Jahr jünger als Aiwanger), aber Hitlergruß ging in den 80ern und 90ern gar nicht. Wollte mich Deinen Ausführungen nur anschließen. Spätestens seit den 68ern gabs dafür keinerlei Verständnis bzw. peinliche Betroffenheit. Paradebeispiel von '73 wo dem Publikum das Lachen etwas im Halse stecken bleibt: [https://youtu.be/U_SwFHtgJCQ] Es steht ja sogar im Strafgesetzbuch. § 86a StGB. Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. |
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