Thema:
Re:Böhmermann: Anmerkungen zur Cyberclown-Sendung... flat
Autor: Phil Gates
Datum:10.09.23 22:57
Antwort auf:Böhmermann: Anmerkungen zur Cyberclown-Sendung... von Pezking

>...frisch von heute:
>
>[https://edi.social/@janboehm/111041845944372112]
>
>Die vielleicht wichtigste Passage:
>
>"Die gesamte Sendung und unsere komplette Recherche inklusive aller Quellen stehen weiterhin, seit knapp einem Jahr, online (z.B. hier: [https://youtu.be/dtZf-A4Qd5k?si=OPsNYq9FJ9y8Di3g)] und sind weder inhaltlich widerlegt worden noch juristisch angefochten noch presserechtlich zu beanstanden."
>
>Weil sich hier ja auch manch einer einredet, dass die Luft für ihn dünn werde und sonstwas mehr oder weniger vage unterstellt.


Ich bin mit Böhmermanns Anwalt gut befreundet. Daher äußere ich mich da nicht im Detail. Aber eins weißt Du als Journalist selbst: wegen Art. 5 GG ist es äußerst schwierig, auch unbelegte Berichterstattung verbieten zu lassen. Du musst da möglicherweise das Negativum beweisen, was in der Regel unmöglich ist. Dann überwiegt aber Art. 5 GG.

Böhmermann ist Schmutz.

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