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Autor: | Mampf | ||
Datum: | 16.09.23 16:17 | ||
Antwort auf: | Re:So ein Gesetz kann nur ein Bürokratiemonster werden von pry | ||
>>>>Wie soll das denn aussehen? Gibt es dann Vorgaben wie groß eine 400 Gramm Cornflakespackung sein muss? >>> >>>Muss doch gar nicht so kompliziert sein, sondern könnte sich einfach nur auf Änderungen der Menge bei weitgehend unveränderter Verpackung beziehen. Man könnte bspw. eine Vorgabe machen, das sich das Volumen der Verpackung entweder um mindestens x % ändern muss oder das auf der Verpackung deutlich per Schriftzug auf eine veränderte Menge hingewiesen werden muss für eine definierte Übergangszeit. >> >>Meinst du du würdest es ohne direkten Vergleich überhaupt merken, das die Haribo Tüte oder die Cornflakespackung 10% kleiner wäre? > >Ich finde das Konzept von kellaabaa ziemlich gut. Preis pro def Mengeneinheit auszeichnen, gut sichtbar als UVP auf der Packung. Das umgeht auch wunderbar das ganze Getrickse mit veränderten Packungsgrößen. Due Vorgabe gibt es aber, nicht auf der Verpackung, sondern bei der preisbeschilderung. Daher sehe ich da kein anlss gesetzlich was zu regulieren. Höchstens mehr Aufklärungskampagnen. |
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