Thema:
Re:Rückführung... flat
Autor: K!M
Datum:16.09.23 16:37
Antwort auf:Re:Rückführung... von Pezking

>>Wie steht ihr zur Rückführung wehrpflichtiger Ukrainer aus Deutschland?
>>Ich denke, das kann man nicht rechtfertigen. Verstehe aber auch die Ukraine.
>>
>>TOM
>
>Steht das überhaupt zur Debatte? Geflüchtete Ukrainer erhalten doch durch die Massenzustrom-Richtlinie der EU ohnehin direkt eine dreijährige Aufenthaltsgenehmigung?


die Ukraine kann eine Rückführung beantragen zwecks Strafverfolgung.


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