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| Autor: | Pezking | ||
| Datum: | 16.09.23 16:58 | ||
| Antwort auf: | Re:Rückführung... von K!M | ||
>>>Wie steht ihr zur Rückführung wehrpflichtiger Ukrainer aus Deutschland? >>>Ich denke, das kann man nicht rechtfertigen. Verstehe aber auch die Ukraine. >>> >>>TOM >> >>Steht das überhaupt zur Debatte? Geflüchtete Ukrainer erhalten doch durch die Massenzustrom-Richtlinie der EU ohnehin direkt eine dreijährige Aufenthaltsgenehmigung? > >die Ukraine kann eine Rückführung beantragen zwecks Strafverfolgung. Tut sie das auch? Ich konnte auf Anhieb nichts dergleichen finden. |
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