Thema:
Re:Rückführung... flat
Autor: Pezking
Datum:16.09.23 16:58
Antwort auf:Re:Rückführung... von K!M

>>>Wie steht ihr zur Rückführung wehrpflichtiger Ukrainer aus Deutschland?
>>>Ich denke, das kann man nicht rechtfertigen. Verstehe aber auch die Ukraine.
>>>
>>>TOM
>>
>>Steht das überhaupt zur Debatte? Geflüchtete Ukrainer erhalten doch durch die Massenzustrom-Richtlinie der EU ohnehin direkt eine dreijährige Aufenthaltsgenehmigung?
>
>die Ukraine kann eine Rückführung beantragen zwecks Strafverfolgung.


Tut sie das auch? Ich konnte auf Anhieb nichts dergleichen finden.


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