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| Autor: | Bomber | ||
| Datum: | 16.09.23 18:07 | ||
| Antwort auf: | Re:Rückführung... von Pezking | ||
>>>>>>Wie steht ihr zur Rückführung wehrpflichtiger Ukrainer aus Deutschland? >>>>>>Ich denke, das kann man nicht rechtfertigen. Verstehe aber auch die Ukraine. >>>>>> >>>>>>TOM >>>>> >>>>>Steht das überhaupt zur Debatte? Geflüchtete Ukrainer erhalten doch durch die Massenzustrom-Richtlinie der EU ohnehin direkt eine dreijährige Aufenthaltsgenehmigung? >>>> >>>>die Ukraine kann eine Rückführung beantragen zwecks Strafverfolgung. >>> >>>Tut sie das auch? Ich konnte auf Anhieb nichts dergleichen finden. >> >>noch nicht, die Diskussion ist noch sehr neu. die nächsten Monate werden es zeigen. > >Hast Du einen Link parat? > >So oder so kann ich mir nicht vorstellen, dass irgendwas die aktuell geltende Massenzustrom-Richtline aushebeln könnte. Nach deren Ablauf stellt sich dann ggf. die Frage, ob Kriegsdienstverweigerung von Ukrainern ein Asylgrund ist. Das ist wahrscheinlich kein Selbstläufer. evtl. dumme Frage, aber warum sollte es? Ich geh jetzt mal davon aus, dass nicht die Todesstrafe darauf steht. In Deutschland wäre es ja auch eine Straftat, den Dienst komplett zu verweigern, also auch nicht Sandienst o.ä. zu machen, sondern zu flüchten. siehe auch [https://www.gesetze-im-internet.de/ersdig/__53.html] |
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