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Autor: | Pezking | ||
Datum: | 16.09.23 19:03 | ||
Antwort auf: | Re:Rückführung... von Bomber | ||
>>>>>>>Wie steht ihr zur Rückführung wehrpflichtiger Ukrainer aus Deutschland? >>>>>>>Ich denke, das kann man nicht rechtfertigen. Verstehe aber auch die Ukraine. >>>>>>> >>>>>>>TOM >>>>>> >>>>>>Steht das überhaupt zur Debatte? Geflüchtete Ukrainer erhalten doch durch die Massenzustrom-Richtlinie der EU ohnehin direkt eine dreijährige Aufenthaltsgenehmigung? >>>>> >>>>>die Ukraine kann eine Rückführung beantragen zwecks Strafverfolgung. >>>> >>>>Tut sie das auch? Ich konnte auf Anhieb nichts dergleichen finden. >>> >>>noch nicht, die Diskussion ist noch sehr neu. die nächsten Monate werden es zeigen. >> >>Hast Du einen Link parat? >> >>So oder so kann ich mir nicht vorstellen, dass irgendwas die aktuell geltende Massenzustrom-Richtline aushebeln könnte. Nach deren Ablauf stellt sich dann ggf. die Frage, ob Kriegsdienstverweigerung von Ukrainern ein Asylgrund ist. Das ist wahrscheinlich kein Selbstläufer. > >evtl. dumme Frage, aber warum sollte es? Ich geh jetzt mal davon aus, dass nicht die Todesstrafe darauf steht. >In Deutschland wäre es ja auch eine Straftat, den Dienst komplett zu verweigern, also auch nicht Sandienst o.ä. zu machen, sondern zu flüchten. siehe auch [https://www.gesetze-im-internet.de/ersdig/__53.html] Ich glaube, das ist eine ziemlich komplizierte Geschichte. Rechtlich, politisch, sozial und diplomatisch. Und ich bin froh, dass ich das nicht aufdröseln muss. ;-) Nur ein paar Gedanken: - Kriegsdienstverweigerung ist eigentlich ein Menschenrecht. Kann man punktuell daraus auch keinen Asylgrund ableiten? - Kriegsdienstverweigerung ist für gewöhnlich dann ein Asylgrund, wenn der im Raum stehende Kriegsdienst den Zwang zur Beteiligung an Kriegsverbrechen bedeuten würde. Das könnte hier dazu führen, dass Russen Asylrecht gewährt wird und Ukrainern nicht. Will man das? - Will man nach Deutschland geflohenen Familien den Ernährer nehmen? Wie gesagt: Ich bin froh, dass das andere entscheiden müssen. |
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