Thema:
Re:Rückführung... flat
Autor: Lukulus
Datum:16.09.23 19:45
Antwort auf:Re:Rückführung... von TOM

>[https://taz.de/Ukraine-will-Auslieferung-Wehrpflichtiger/!5955315/]
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>Gesendet mit M! v.2.7.0


In dem Text wird kein einziges Mal belegt, wann Selenski das gesagt oder gefordert haben soll.

Erster Kommentar, hab das jetzt nicht alles überprüft, der taz Text kommt mir generell komisch vor.

"Einiges wird hier unvollständig, oder geradezu falsch dargestellt.

1. Eine Ankündigung von Selenski gab es meines Wissens nicht, lediglich ein Vorstoß von einem Abgeordneten namens David Arachamia.

www.kyivpost.com/post/21242

Da ist es wenig verwunderlich, dass die Bundesregierung darauf beharrt, dass das Recht auf Kriegsdienstverweigerung in der Ukraine weiter existiert.

2. Ein explizites „Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung“ gibt es nicht.

unric.org/de/allge...ng-menschenrechte/

Ein Recht auf Verweigerung wird aus dem Recht der Gewissens- oder Religionsfreiheit abgeleitet. Das bedeutet aber keine pauschale Befreiung von einer Dienstpflicht. Stattdessen kann man zu einem waffenlosen Dienst oder zivilen Dienst herangezogen werden. Selbst in D legt des GG nur fest, dass niemand zum „Dienst an der Waffe“ gezwungen werden darf. Von einer generellen Recht auf Dienstverweigerung bei den Streitkräften ist nicht die Rede.

www.gesetze-im-int...t.de/gg/art_4.html

www.gesetze-im-int...de/gg/art_12a.html

Daher gilt Verpflichtung zum Wehrdienst nicht als Verfolgung und Verweigerung an sich somit nicht als Asylgrund. Ein Antragsteller müsste glaubhaft machen, dass er zum Dienst an der Waffe verpflichtet werden sollte entgegen seines Gewissens, seiner Religion. Mir fällt aber kein triftiger Gewissensgrund ein, anhand dem jemand waffenlose Dienste wie z.B. Sanitätstätigkeiten verweigern könnte.

3. Dass nach Artikel 4 des Europäischen Auslieferungsübereinkommens bei Militärstrafvergehen keine Auslieferung erfolgen darf, ist an sich korrekt. Allerdings erstreckt sich Militärgerichtsbarkeit meistens nur auf Angehörige der Streitkräfte. Ein KDV wird aber nicht unbedingt als solcher betrachtet. Es ist auch in D strafbar, sich dem Zivildienst zu entziehen, selbst wenn man anerkannter KDV ist:

www.gesetze-im-int...e/ersdig/__53.html"


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Gesendet mit M! v.2.7.0


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