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| Autor: | FS | ||
| Datum: | 17.09.23 09:13 | ||
| Antwort auf: | Re:Frage zu einem hypothetischen neuen Nazideutschland. von McDee | ||
>Was sollen das für Sicherungen sein? Grundgesetzänderungen benötigt 2/3 Mehrheit und manche Dinge im Grundgesetz können nicht abgeschafft werden. Natürlich kann sich ein Volk bei einer Revolution entscheiden, das gesamte System und alle Gesetze gewaltsam zu zerstören. Auf rechtsstaatlichen Weg kann es kein 3. Reich mehr geben, da die dafür nötigen Befugnisse nicht mehr existieren. Sowas wie das Ermächtigungsgesetz, welches Hitler 1933 einbrachte und de facto die Demokratie abschaffte, geht heute nicht mehr. Aber Papier ist geduldig und das Ermächtigungsgesetz von 1933 war streng genommen auch ein Verstoß gegen die Weimarer Verfassung, weil diverse Abgeordnete nicht bei der Abstimmung zugelassen wurden. Beim Grundgesetz sind die Formulierungen aber deutlich schärfer und eindeutiger als bei der Weimarer Verfassung. Anträge auf Änderung des Grundgesetzes, durch die die freiheitliche und demokratische Grundordnung beseitigt würde, sind z. B. unzulässig. Trotzdem gilt: Die Demokratie, die Volksherrschaft, ist immer nur so resistent gegen ihre Feinde, wie sie Unterstützung im Volk erfährt. Wenn die Deutschen also in der Mehrheit wieder faschistisch denken und einen Führer oder Monarchen wollen, kann kein gedrucktes Papier das verhindern. Verlieren der Staat und seine Politiker die Unterstützung der Mehrheit, ist die Verfassung in Gefahr, egal wie gut sie rechtlich geschützt wurde. Darum muss eine Demokratie wehrhaft sein und ihre Werte nicht beliebig aufgeben. Sie muss wenn sie in Frage gestellt wird klaren Widerstand zeigen. Ich denke da an den in meinen Augen furchtbaren Fehler, den das Oberlandesgerichts München 2016 gemacht hatte. Damals wurde Scharia Recht bei einer Scheidung akzeptiert und so demokratische Grundrechte auf dem Thron der vermeintlichen Toleranz geopfert, indem man syrisches Recht auf deutschen Boden anerkannte. Schlussendlich hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) diese Fehlentscheidung aufgehoben. Neben dem Grundgesetz haben wir zum Glück ja auch noch den EuGH als weitere Kontrolle gegen verfassungsfeindliche Aktionen. Wohl einer der Gründe, wieso die Faschos von der AfD und Co. aus der EU raus wollen. |
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