Thema:
Re:Sittenwidrige Verträge für RBB Direktorin flat
Autor: suicuique
Datum:21.09.23 09:25
Antwort auf:Sittenwidrige Verträge für RBB Direktorin von Telemesse

>Coenen sprach von einem „wucherähnlichen Rechtsgeschäft“, die Leistungen des Senders stünden in einem groben Missverhältnis zur Gegenleistung. Die Regelungen seien „zu günstig für die Klägerin und zu teuer“ für den RBB, sagte der Richter.
>Ihr Vertrag sicherte der Ex-Direktorin ab dem Tag ihres Ausscheidens ein lebenslanges Ruhegeld zu. Bis zum Rentenalter hätten sich die Zahlungen auf 1,8 Millionen Euro summiert. Coenen rechnete jedoch vor, dass Lange als Angestellte nach 19 Jahren mit einer Abfindung von 150.000 Euro hätte rechnen können. Das sei nicht einmal zehn Prozent dessen, was ihr in den nächsten Jahren an Ruhegeld zugestanden hätte, so der Richter.


Hmm, ich finde die Argumentation des Richters fragwürdig.

Ich weiss natürlich nicht wie hoch der Posten einer Direktorin beim RBB ist, aber das klingt jetzt nicht nach einer 08/15 Sachbearbeiter Stelle.

Von daher finde ich die Rechnung des Richters sie könnte als Angestellte nach 19 Jahren mit einer Abfindung von 150.000 EUR rechnen ... hinterfragbar.

Ich komme ja beruflich aus dem Bereich der bAV und mir wäre nicht bewusst dass es hierfür eine Regel gibt was angemessen für abhängig Beschäftigte ist und was nicht.
Aber wenn ich von der steuerlichen Angemessenheitsprüfung bei beherrschenden GGF ausgehe, so wird dabei geprüft ob die Gesamtversorgung (bAV + evtl gesetzl Rentenansprüche) in einem gewissen Verhältnis zu den Gesamtbezügen während der Arbeitszeit stehen. Das kann es hier unmöglich gewesen sein. Da wäre der Betrag der Abfindung den er nennt lächerlich gering.
Das kanns also nicht sein.

Geht er von den gesetzlichen Grenzen für Sozialabgabenfreiheit für bAV aus (für Entgeltumwandlung) - das wäre wiederum zu hoch. Wir sprechen hier von knapp 4% der BBG jährlich, also aktuell knapp 3.500 EUR. Das würde die Abfindung aber wiederum nicht in der Höhe erklären und wäre eine SEHR seltsame Begründung für das was üblich bzw angemessen oder gar sittenwidrig wäre.

Ich will die bAV Leistungen der öffentlichen hier echt nicht verteidigen, aber von sittenwidrig zu sprechen, bei einer Versorgung die nach 19 Jahren 1.9 Mio beträgt *) finde ich seltsam wenn ich mir so manche steuerlich anerkannte Versorgung für Fremd Geschäftsführer vor Augen halte.

Aber wie oben geschrieben ich habe keine Ahnung was eine Direktorin bei den Öffentlichen macht und inwieweit ihr Aufgabenbereich bzw. Gehalt mit einem GF vergleichbar ist.


*) Reden wie hier von geflossenen Beiträgen? dem Altersrentenbarwert der Versorgungsleistungen? bei welchen Rechnungsgrundlagen? Marktübliche? Wenn letzteres dann brauchts keine immensen Monatsrenten um absurd hohe Rentenbarwerte zu erreichen.

gruß


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