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| Autor: | Telemesse | ||
| Datum: | 25.09.23 15:13 | ||
| Antwort auf: | Re:2. Haus auf Grundstück bauen? von Telemesse | ||
Wenn das Grundsück gemäß Flurkarte (Lageplan Liegenschaftskataster) komplett als Wohnbaufläche ausgewiesen ist, könntet ihr es auch direkt nach Erwerb teilen und evtl. notwendige Dienstbarkeiten (Wegerechte, Leitungsrechte etc.) grundbuchamtlich sichern lassen. Dafür benötigt ihr (iirc) in den meisten Bundesländern keine behördliche Erlaubnis. Damit hättet ihr imo die beste Voraussetzung für eine spätere, streßfreie Bebauung und müsstet dann eben nur die üblichen Bauvorschriften (Abstandsflächen, Geschossflächenzahl u.ä) beachten. |
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