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| Autor: | Kilian | ||
| Datum: | 25.09.23 15:49 | ||
| Antwort auf: | Zusatztip von Telemesse | ||
>Wenn das Grundsück gemäß Flurkarte (Lageplan Liegenschaftskataster) komplett als Wohnbaufläche ausgewiesen ist, könntet ihr es auch direkt nach Erwerb teilen und evtl. notwendige Dienstbarkeiten (Wegerechte, Leitungsrechte etc.) grundbuchamtlich sichern lassen. Dafür benötigt ihr (iirc) in den meisten Bundesländern keine behördliche Erlaubnis. Moment! Man merkt doch schon an der Frage von Galactus, dass er keinen Plan von der Materie hat. Was du schreibst stimmt zwar, aber... >Damit hättet ihr imo die beste Voraussetzung für eine spätere, streßfreie Bebauung und müsstet dann eben nur die üblichen Bauvorschriften (Abstandsflächen, Geschossflächenzahl u.ä) beachten. ...eben weil man dabei "nur" die üblichen Bauvorschriften einhalten und dafür sorgen muss, dass keine baurechtswidrigen Verhältnisse entstehen, sollte man sich vorher unbedingt fachlich beraten lassen. Dabei sollte man auch klären, welche Dienstbarkeiten im konkreten Fall sinnvoll sind. Also: 1. Schritt: Selber soweit möglich zu Vor- und Nachteilen informieren und gut abwägen, ob man so eine Teilung wirklich machen will. 2. Schritt: Beraten lassen, Fragen erörtern (Baurechtsanwalt, Architekt reicht nicht) 3. Schritt: Grundstücksteilung & Eintragung möglicher Dienstbarkeiten |
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