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| Autor: | waldmeister | ||
| Datum: | 25.09.23 22:02 | ||
| Antwort auf: | Re:2. Haus auf Grundstück bauen? von Kilian | ||
>>Telemesse hat das Wichtigste schon geschrieben. > >Er hat zumindest auch die andere Möglichkeit (Innenbereich, §34 BauGB) genannt. ;) > >Und da das ganze für Laien durchaus komplizierter zu verstehen ist (§35 BauGB gibts ja auch noch) habe ich ergänzend empfohlen, nicht einfach eine Grundstücksteilung anzuleiern wenn’s fürs Laienauge sinnvoll erscheint, sondern sich unbedingt vorher eine Rechtsberatung einzuholen. Ja, kann man machen. Aber die Baubehörde gibt solche Auskünfte auch zuverlässig und schriftlich. >>Frage bei der Behörde nach Bebauungsplan und der grundsätzlichen Möglichkeit einer Teilung. Dann weißt du das Wichtigste. Bei einer Teilung muss in der Regel eine Mindestgröße übrig bleiben. Das scheint mir aber bei 1.500 nicht unrealistisch. > >Da fehlt mir jetzt mal die Erfahrung mit dem ländlichen Raum: Hat man jemals - selbst in alten EFH-Boom-Zeiten - solche großen Grundstücke gesatzt? 1.500 qm entspricht 30 auf 50 Genehmigung - das kommt mir als Münchner für ein BP-Gebiet doch sehr viel vor. Ich vermute daher, dass wir hier über einen 34er reden. Kann ich für Brandenburg nur bestätigen. Unser Nachbar gegenüber hat es genau so. Ein Haus auf 1.500 qm. Dummerweise genau mitten drauf und er kann so ohne Abriss nicht teilen und verkaufen :-) >Vielleicht bekommen wir ja auch noch mehr Infos des OP… :) ---------------------- Gesendet mit M! v.2.7.0 |
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