Thema:
Re:2. Haus auf Grundstück bauen? flat
Autor: Telemesse
Datum:25.09.23 23:58
Antwort auf:Re:2. Haus auf Grundstück bauen? von waldmeister

>>>Kann ich für Brandenburg nur bestätigen. Unser Nachbar gegenüber hat es genau so. Ein Haus auf 1.500 qm. Dummerweise genau mitten drauf und er kann so ohne Abriss nicht teilen und verkaufen :-)
>>
>>1.500 qm EFH-Grundstück auf Grundlage eines Bebauungsplans? Wow.
>
>Das ist Brandenburg :-)
>

Bei solchen Grundstücksgrößen kenne ich es hier auch nur so, daß es entweder keinen Bebauungsplan gibt oder das dieser erst nachträglich mal erstellt wurde um eine nachfolgende Bebauungsverdichtung festzuschreiben. Dabei werden dann meist die Anzahl die Anzahl der Baurechte und Lage der Baufenster je Grundstück recht genau festgelegt.

>>So oder so: Es ist nicht so einfach. Bei einer angestrebten Teilung eines BP-Grundstücks gibt es i.d.R. Hürden wie festgesetzte Bauweise, Mindestgröße eines Baugrundstücks oder zulässige überbaubare Grundstücksfläche. Und oft stehen Bestandsgebäude - wie du schon beschreibst - so zentral auf dem Grundstück, dass eine sinnvolle Teilung kaum möglich ist.
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>Na das sag ich doch alles. Aber das kann alles die Baubehörde beantworten, da braucht man nicht unbedingt sofort einen Anwalt
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Ich würde da auch immer erst mal generell mit der Baubehörde sprechen und als zweites einen Architekten beauftragen, der den Teilungsplan erstellt und dabei auch direkt mal das mögliche Baufenster einskizziert.



>>Im 34er muss sich der Kram einfügen. Wenn die Nachbargebäude auch alle auf so großen Grundstücken stehen, wird’s schwierig.
>>
>>Daher: Beraten lassen. Lieber noch vor der Behörde.
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>Ach, die kann man auch ganz freundlich fragen. Hier waren die super nett, hilfsbereit und haben Tipps und Hinweise gegeben.
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Das ist aber leider von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich. Da hab ich von super entgegenkommend bis hin zu vollarschig schon alles erlebt.
>Gesendet mit M! v.2.7.0


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