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| Autor: | Telemesse | ||
| Datum: | 07.11.23 11:00 | ||
| Antwort auf: | Re:Problem Gewährleistung von chifan | ||
>>Zuerst wäre es mal wichtig etwas zu den genauen Terminen zu wissen. Also wann war die Übergabe der Wohnung (Beginn der Gewährleistungsfrist) und wann erfolgte die erste Mängelanzeige. Dann ist wichtig zu wissen ob die Gewährleistung bei euch nach VOB oder nach BGB vertraglich vereinbart wurde. >>Falls VOB (was meist bei Bauträgerverträgen gemacht wird) beträgt die Gewährleistung nur auf Bauwerke 5 Jahre, auf alles andere, also auch technische Einrichtungen; lediglich 2 Jahre. >>Wenn ihr also noch innerhalb der Gewährleistungsfristen seid, könnt ihr erstmal nicht viel mehr machen als eine erneute Mängelanzeig mit genauer Dokumentation der Störungen und mit angemessener Fristsetzung und Aufforderung zur Behebung der Mängel. Daneben auch mal den Hausverwalter kontaktieren und nachfragen ob ihr die einzigen Betroffenen seid oder ob ähnliche Probleme auch in anderen Wohnungen auftreten. >>Falls der Bauträger sich dann auf die durchgeführten Messungen und daraus resultierenden Ergebnisse beruft und eine weitere Mängelbeseitigung verweigert, wird euch nur der Klageweg bleiben. >>Ob eine Klage dabei erfolgsversprechend ist, wird euch niemand garantieren können. Die Messungen des Bauträgers werden vor Gericht kaum ins Gewicht fallen, da sie als sog. Parteigutachten zu bewerten sind. D.h. ein Richter wird hier immer ein unabhängiges Gutachten in Auftrag geben. Als Kläger muss euch dabei bewußt sein, das ihr erstmal alle Kosten vorstrecken müsst. Also Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten. Da sind bei solchen Verfahren ganz easy mal 3-5.000 Euro allein in der Anfangsphase des Prozesses. Je länger so ein Prozess dauert umso teurer wird es natürlich und ihr lauft natürlich immer Gefahr am Ende auf den Prozesskosten sitzen zu bleiben falls die Gerichtsgutachten nicht in eurem Sinne ausfallen. >> >>Sinnvoller ist immer sich mit dem Bauträger irgendwie aussergerichtlich einigen zu können. Eine Möglichkeit wäre z.b. dem Bauträger vorzuschlagen gemeinsam einen unabhängigen Sachverständigen (idealerweise einen IHK vereidigten) zu beauftragen, die Ursache der Störungen zu ermitteln und im Vorfeld zu vereinbaren das das Ergebnis des Gutachten von beiden Parteien anerkannt und akzeptiert wird. >>Somit hätte man zum einen eine neutrale Aussage und gleichzeitig ein Gutachten, das in einem evtl. späteren Prozess vor Gericht in den allermeisten Fällen als Beweismittel akzeptiert wird, da es sich eben um ein gemeinsam in Auftrag gegebenes und kein Parteigutachten handelt, und weitere kostenspielige Gerichtsgutachten überflüssig macht. Dazu sehr ihr natürlich anhand des Gutachtens auch bereits im Vorfeld ob eine Klage überhaupt erflogsversprechend wäre. > >Danke für deine ausführliche Antwort! Übergabe der Wohnung war übrigens November 22. Mängelanzeige war im Februar 23. Bis September passierte eigentlich null - außer die Terminabstimmung. Ich werde jetzt noch einmal alles dokumentieren und eine erneute Mängelanzeige vorbringen, wobei sich der Bauträger dann wohl auf seine Messung berufen wird. Die Rücksprache mit der Verwaltung ist leider sehr schwierig, da die Verwaltung zum gleichen Unternehmen gehört wie der Bauträger. Aktuell blockt die Verwaltung immer ab und verweist auf die Gewährleistungsabteilung... > >Zudem fehlt mir auch eine pragmatische und lösungsorientierte Herangehensweise seitens des Bauträgers bzgl. Fehlersuche. So ist das BHKW durch Streben mit Decke und Wand verbunden, wodurch Schwingungen direkt weitergegeben werden. Da gab es keinen Versuch, mal einzelne Verbindungen komplett zu lösen um zu schauen ob und wie sich das schwingungstechnisch auf unsere Wohnung auswirkt. Stattdessen dann nach Monaten die Entscheidung für die Messung. Keine Ahnung ob das so üblich ist. Was du noch machen könntest wäre ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren. Das musst du beim zuständigen Gericht beantragen. Dies beauftragt dann einen Gutachter mit Feststellung des Sachstandes. Ist eine sinnvolle Maßnahme um Neutral Mängel zu dokumentieren und auch um spätere Zivilprozesse nach Möglichkeit zu verhindern, da die Feststellungen in dem Beweissicherungsverfahren eben auch als Grundlage für spätere Urteile dient. |
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