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| Autor: | chifan | ||
| Datum: | 07.11.23 11:38 | ||
| Antwort auf: | Re:Problem Gewährleistung von Telemesse | ||
>>>Wie stellt sich das im Fall eines Verkaufs dar? Ich vermute man muss den Käufer davon in Kenntnis setzen? >> >>Das habe ich mich auch schon gefragt, auch wenn ein Verkauf in den nächsten Jahren nicht in Frage kommt. Wenn ich das Ganze auf Grund des Prüfberichts des Bauträgers auf sich beruhen lasse, würde laut diesem ja kein Mangel vorliegen und alles in Ordnung sein. Gäbe es denn dann etwas, was man mitteilen müsste? > >Rein rechtlich darfst du keine vorhandenen Mängel arglistig verschweigen. Hier geht es aber dann letztendlich darum dir das nachweisen zu können. Wenn du sagst, daß es nach den bisherigen Messungen und Maßnahmen des Bauträgers zu keinen Beeinträchtigungen mehr gekommen ist, dürfte dir nur schwer das Gegenteil nachzuweisen sein. Dann solltest du aber ab sofort die Füße still halten und möglichst keine Mängelanzeige mehr erstellen;-) :) Oh man... Danke für deine Antworten! |
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