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| Autor: | Telemesse | ||
| Datum: | 13.11.23 17:59 | ||
| Antwort auf: | Kaution... von TOM | ||
>Zum 31.5.2023 habe ich fristgerecht unser Mietshaus gekündigt. >Bis jetzt habe ich keine Kaution zurückbekommen. Was kann bzw. sollte ich tun? >Ich habe etwas von einer 6 monatigen Frist gelesen. Ich habe keinen Anwalt. > >TOM Bei einem Mietshaus gehe ich mal davon aus das ihr Heizung, Wasser, Strom etc. direkt mit dem Energieversorger abrechnet. Insofern dürfte es eigentlich keinen plausiblen Grund für einen Einbehalt geben, da nicht mit nennenswerten Nachzahlungen zu rechnen ist die den Vermieter betreffen. Also schriftlich (idealerweise Einwurfeinschreiben) die Rückzahlung der Kaution anfordern und unbedingt Zahlungsfrist angeben. 2 Wochen würde ich hier als angemessen ansehen. Wenn nichts kommt noch eine Mahnung hinterher und wenn er darauf immer noch nicht reagiert ab zum Anwalt. Die Rechnung für die Anwaltskosten schickt dieser deinem Vermieter direkt mit. Kostet dich also nichts wenn deine Forderungen begründet sind. |
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